Anläßlich des Waldbegangs am 26.06.2020 habe ich vorab gesammelte Fragen an das Forstamt gesandt. Fragen und Antworten finden Sie in den PDF's. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Dr. Fenkner-Gies, Herrn Böhm und Herrn Kemkes für den informativen und sehr angenehmen Termin. Ähnliche Veranstaltungen sind angedacht.
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Fragen an das Forstamt zum Wald südlich Kaiserstraße von der Ortsvorsteherin Einsiedlerhof, Frau Kadel Antworten des Forstamtes Kaiserslautern in blauAllgemeinesWem gehört der Wald im Ortsbezirk Einsiedlerhof südlich der Kaiserstraße/Pariser Straße und wer ist für ihn zuständig?Eine Karte liegt bei: Senkrecht hell schraffierte Flächen sind Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Wo genau verläuft die Grenze des Ortsbezirks und ggf. der verschiedenen Waldteile?Das ist uns nicht bekannt – das sollte doch bei der Stadt bekannt sein. Eine Gemarkung Einsiedlerhof (wie z.B. Hohenecken) gibt es im Kataster nicht, der Wald liegt auf der Gemarkung der Stadt Kaiserslautern. Was ist der Reichswald?Was ist die Reichswaldgenossenschaft und welche Aufgaben hat sie?Reichswald ist Staatswald, auf der eine sehr alte Berechtigung der Reichswaldgenossenschaft (RWG) lastet, die sich aus der Stadt Kaiserslautern und 14 weiteren Landgemeinden zusammensetzt. Entscheidungsorgan ist die Verwaltungskommission der RWG mit sieben Vertretern der o.g. Kommunen. Die RWG wird an Ausgaben und Einnahmen des betreffenden Staatswaldes, der rund 4.800 ha umfasst, zur Hälfte beteiligt, die Jagd ausgenommen. Sie hat außerdem ein Vetorecht, wenn das Land den Waldverkauf oder die Aufgabe der Bewirtschaftung erwägt. SitzgelegenheitenWo stehen derzeit Bänke und Sitzgruppen? Gibt es zur Aufstellung und Zahl der Sitzgelegenheiten Empfehlungswerte? Wo dürfen Bänke aufgestellt werden und wer ist für die Aufstellung zuständig? Sind an die Aufstellung der Bänke Bedingungen geknüpft?
Wir führen kein Kataster der Bänke; der Revierleiter kennt aber die Standorte und kontrolliertregelmäßig deren Standsicherheit. Es gibt keine Empfehlungswerte für die Anzahl. Diese richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der Sicherheit, die im Wald auch durch dürre Äste in überschirmenden Bäumen über der Bank gefährdet sein kann. Dann muss entweder der Baum oder die Bank weichen. Die Aufstellung von Bänken übernimmt das Forstamt; Anregungen zu günstigen Standorten nimmt der Revierleiter gerne entgegen. Auch Bürger können Bänke an Lieblingsplätzen – sofern diese geeignet sind – aufstellen lassen. Preise für diese Bänke gibt es beim Forstamt. Begeh-/Befahrbarkeit der WegeAn einigen Stellen liegen Holzstämme quer über die Wege, so dass diese für Radfahrer überhaupt nicht und für Fußgänger schwer zu nutzen sind. Kann darauf geachtet werden, dieWege nach Holzarbeiten wieder frei zu räumen?Nach den Windwürfen bemüht sich das Forstamt um möglichst rasche Räumung der Wege, was allerdings bei vielen Einzelwürfen wie in diesem Jahr einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Nicht alle Pfade, insbesondere „selbstgetretene“, können dauerhaft gehalten werden; diese werden manchmal auch nicht mehr unterhalten. Manche Wege sind mit sehr groben Schotter bedeckt, so dass man kaum laufen oder Rad fahren kann. An anderen Stellen wird feinerer Schotter verwendet, der für den Waldbesuchernicht störend ist. Nach welchen Kriterien wird der jeweilige Schotterbelag ausgewählt und kann man bei der Wahl der Schottergröße die Bedürfnisse der Waldbesucher berücksichtigen? Die Auswahl des Materials richtet sich nach den örtlichen Bedingungen und Anforderungen des Weges. Im Pfälzerwald gibt es viele Erdwege, die überhaupt keinen Schotter benötigen. Wenn das nötig ist, wird auf unseren Wegen üblicherweise als Wegebaumaterial Schotter der Körnung 0/32 verwendet, der sich i.d.R. gut begehen lässt. An besonders nassen Stellenmuss gröberes Material zum Einsatz kommen, das mit etwas feinerem überdeckt werden kann. Dies geschieht dann in der Regel erst, wenn das Wetter einen guten Wegebau zulässt:nicht zu nass, nicht zu trocken. WanderwegeIm Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Einsiedlerhof (S. 114) wurde festgestellt, dass sich die Umgebung für Radtouren und Wanderungen eignet, das
Potential jedoch noch lange nicht ausgeschöpft sei. Die Wander- und Radwege seien bislangnur rudimentär ausgeschildert und befänden sich in einem schlechten Zustand. Es wurde vorgeschlagen, die Ausschilderung der Rad- und Wanderwege zu verbessern und die Wege – so nötig – zu erneuern bzw. besser zu pflegen. Weiterhin wurde seitens der Bürger vorgeschlagen zu prüfen, ob der Bahnhof Einsiedlerhof zum VRN-Wanderbahnhof ernannt und ihm das entsprechende Prädikat verliehen werden kann (S. 127).Wie stellt sich der Zustand der Wege und der Ausschilderung aus Sicht des Forstamtes dar?Gibt es dazu Bestandserhebungen?Das Forstamt hat die Wirtschaftswege in ihren Karten eingezeichnet. Der Zustand wird vom Revierleiter Jahr für Jahr kontrolliert. Daraus leiten sich die Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten ab. Auch in diesem Jahr werden solche Arbeiten im Wald um den Einsiedlerhof herum durchgeführt werden. Die Ausschreibung ist gerade abgeschlossen. Wer legt die Wanderwege an und ist zuständig für die Anbringung von Markierungen und Wegweisern. Wer pflegt sie? Markierung und Verlauf ausgewiesener Wanderwege werden nach Abstimmung der Vorschläge mit dem Waldeigentümer, hier überwiegend mit dem Forstamt Kaiserslautern, von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Neben dem Pfälzerwaldverein, der auch Wegewarte für die Kontrolle der Markierungen hat, kann dies jede Verbandsgemeinde oder Stadt anstreben. Im Pfälzerwald legen diese Körperschaften das jeweilige Wanderwegekonzept dem Biosphärenreservat, hier dem Besucherlenkungsausschuss vor, der zustimmen muss. Die Stadt Kaiserslautern hat dies m.W. vor kurzem getan. Besteht die Möglichkeit Kontakt mit dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz-Süd aufzunehmen, um zu erörtern, ob der Bahnhof Einsiedlerhof unter der neuen Marke „ROLPH“ zum Wanderbahnhof ernannt werden kann?Dafür ist das Forstamt nicht zuständig. Gibt es Broschüren mit Wanderwegen um den Einsiedlerhof? Wenn nein, wer ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig? Dies müsste die Stadt Kaiserslautern veranlassen – s.o. Für die Stadt-Rallye 2020 haben die Ortsvorsteherin und der Vorstandsvorsitzende des MGVein ca. 7 km langer Rundweg durch den Wald erarbeitet. Besteht die Möglichkeit, den Rundweg dauerhaft zu markieren und zu bewerben?Das Procedere ist das gleiche wie oben beschrieben.
Radwege/Moutainbikepark Pfälzer WaldZu welchem Netz gehören die bereits ausgeschilderten Radwege?Welche sind gemeint? Städtische? Mountainbikepark?Besteht die Möglichkeit geeignete Strecken in den Mountainbikepark Pfälzer Wald aufzunehmen?Zuständig ist hier das Zentrum Pfälzerwald TouristikHauptstraße 3 a66849 Landstuhl – email: info@zentrum-pfaelzerwald.deNaturschutzgebiet Wo verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebietes „Täler und Verlandungszone am Gelterswoog“. Was genau zeichnet das Naturschutzgebiet aus?Das Naturschutzgebiet „Täler und Verlandungszone am Gelterswoog“ liegt in den Gemarkungen Hohenecken und Bann. Karte liegt bei.Wie ist die Rechtstellung des Naturschutzgebietes (Grundlage), ist sie zeitlich befristet oder dauerhaft?Das NSG ist per Rechtsverordnung dauerhaft ausgewiesen. https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7312-195.pdfSchutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Quellbächen und Gräben, Tümpeln, Weihern, Teichen und Verlandungszonen, von Zwischenmooren und Silikat-Kleinseggenriedern, Großseggenriedern, strukturreichen Nass-und Feuchtwiesen oder ihren Brachestadien, von Einzelgebüschen, von Magerrasen im Komplex mit Wiesen mittlerer Standorte, von Erlensumpf-und Erlenbruchwäldern und Bruchgebüschen, Birken-Bruchwäldern und Moorgebüschen, Erlenquellbachwäldern und naturnahen Buchenwäldern-als Standorte von, für diese Lebensräume typischen, seltenen und gefährdeten wildwachsenden Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und als Lebens-, Teillebens-und Rückzugsraum für diese Biotope typischer, seltener und in ihrem Bestand bedrohter wildlebender Tierarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften, außerdem-wegen ihrer besonderen Eigenart, hervorragenden Schönheit und aus wissenschaftlichen Gründen.
Gibt es (weitere) Naturschutzgebiete im Wald des Ortsbezirks Einsiedlerhof?Ein weiteres Naturschutzgebiet bei Einsiedlerhof ist das NSG „Östliche Pfälzer Moorniederung“ – Karte liegt bei.https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7335-202.pdfWildkatzenWo verläuft der Wildkatzenkorridor? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen (Lebensweise, Population, etc)?Der Wildkatzenkorridor verläuft durch die bewaldete Fläche an der Grenze zur Gemarkung Kaiserslautern inmitten des Siedlungsbandes zwischen Kaiserslautern und Kindsbach. Auch hier liegt eine Karte bei.Kann man sich die Bilder der Wildkameras anschauen?Die Fotofallen werden vom BUND betreut. Ansprechpartner ist Herr Karl Heinz Klein, k.klein@abacus-nachhilfe.deRuheforstBei den Bürgerbeteiligungen zum Stadtteilentwicklungskonzept wurde seitens der Bürger vorgetragen, dass in Einsiedlerhof ein Friedhof fehlt. Die Verstorbenen werden z.Z. auf dem Hauptfriedhof Kaiserslautern oder in den umliegenden Ortschaften beerdigt. Wie sind die Voraussetzungen, im Wald einen Ruheforst anzulegen? Die Stadt Kaiserslautern hat einen Ruheforst im Osten der Stadt. Die Anforderungen an die Rahmenbedingungen für einen Ruheforst sind recht hoch, die Ausweisung erfolgt nicht durchdas Forstamt. Für Friedhöfe und Bestattungen ist das Referat Grünflächen der Stadt zuständig. SchießplatzWie ist die Rechtstellung des Schießplatzes? Welche Verträge liegen ihm zugrunde? Wem gehört das Gelände des Schießplatzes? Gibt es Informationen über eine Verlagerung des Schießplatzes?
Die Schießanlage wird militärisch genutzt; der Rod- & Gun-Club gehört ebenfalls zur amerikanischen militärischen Gemeinde. Das Gelände gehört der Bundesrepublik Deutschland und ist den amerikanischen Streitkräften zur Nutzung überlassen. Absichten, die Anlage zu verlagern sind des Forstamt nicht bekannt. Großer BergEs wird angeregt, wieder eine Informationstafel zu den Ausgrabungen bei den Resten der römischen Höhensiedlung aufzustellen und die Sehenswürdigkeit auszuschildern.In Zusammenarbeit mit der GDKE werden am Großen Berg Informationstafeln aufgestellt.Ruine PerleburgEs wird angeregt, die Sehenswürdigkeit auszuschildern.Am Fuße des Perlenbergs steht eine Informationstafel zum Naturwaldreservat Perlenberg mit Beschreibung des Zugangspfades und der Ruine Perlenburg. Für die Antworten: Dr. Ute Fenkner-GiesLeiterin des Forstamtes KaiserslauternKaiserslautern, den 24. Juni 2020
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Fragen an das Forstamt zum Wald südlich Kaiserstraße von der Ortsvorsteherin Einsiedlerhof, Frau Kadel Antworten des Forstamtes Kaiserslautern in blauAllgemeinesWem gehört der Wald im Ortsbezirk Einsiedlerhof südlich der Kaiserstraße/Pariser Straße und wer ist für ihn zuständig?Eine Karte liegt bei: Senkrecht hell schraffierte Flächen sind Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Wo genau verläuft die Grenze des Ortsbezirks und ggf. der verschiedenen Waldteile?Das ist uns nicht bekannt – das sollte doch bei der Stadt bekannt sein. Eine Gemarkung Einsiedlerhof (wie z.B. Hohenecken) gibt es im Kataster nicht, der Wald liegt auf der Gemarkung der Stadt Kaiserslautern. Was ist der Reichswald?Was ist die Reichswaldgenossenschaft und welche Aufgaben hat sie?Reichswald ist Staatswald, auf der eine sehr alte Berechtigung der Reichswaldgenossenschaft (RWG) lastet, die sich aus der Stadt Kaiserslautern und 14 weiteren Landgemeinden zusammensetzt. Entscheidungsorgan ist die Verwaltungskommission der RWG mit sieben Vertretern der o.g. Kommunen. Die RWG wird an Ausgaben und Einnahmen des betreffenden Staatswaldes, der rund 4.800 ha umfasst, zur Hälfte beteiligt, die Jagd ausgenommen. Sie hat außerdem ein Vetorecht, wenn das Land den Waldverkauf oder die Aufgabe der Bewirtschaftung erwägt. SitzgelegenheitenWo stehen derzeit Bänke und Sitzgruppen? Gibt es zur Aufstellung und Zahl der Sitzgelegenheiten Empfehlungswerte? Wo dürfen Bänke aufgestellt werden und wer ist für die Aufstellung zuständig? Sind an die Aufstellung der Bänke Bedingungen geknüpft?
Wir führen kein Kataster der Bänke; der Revierleiter kennt aber die Standorte und kontrolliertregelmäßig deren Standsicherheit. Es gibt keine Empfehlungswerte für die Anzahl. Diese richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der Sicherheit, die im Wald auch durch dürre Äste in überschirmenden Bäumen über der Bank gefährdet sein kann. Dann muss entweder der Baum oder die Bank weichen. Die Aufstellung von Bänken übernimmt das Forstamt; Anregungen zu günstigen Standorten nimmt der Revierleiter gerne entgegen. Auch Bürger können Bänke an Lieblingsplätzen – sofern diese geeignet sind – aufstellen lassen. Preise für diese Bänke gibt es beim Forstamt. Begeh-/Befahrbarkeit der WegeAn einigen Stellen liegen Holzstämme quer über die Wege, so dass diese für Radfahrer überhaupt nicht und für Fußgänger schwer zu nutzen sind. Kann darauf geachtet werden, dieWege nach Holzarbeiten wieder frei zu räumen?Nach den Windwürfen bemüht sich das Forstamt um möglichst rasche Räumung der Wege, was allerdings bei vielen Einzelwürfen wie in diesem Jahr einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Nicht alle Pfade, insbesondere „selbstgetretene“, können dauerhaft gehalten werden; diese werden manchmal auch nicht mehr unterhalten. Manche Wege sind mit sehr groben Schotter bedeckt, so dass man kaum laufen oder Rad fahren kann. An anderen Stellen wird feinerer Schotter verwendet, der für den Waldbesuchernicht störend ist. Nach welchen Kriterien wird der jeweilige Schotterbelag ausgewählt und kann man bei der Wahl der Schottergröße die Bedürfnisse der Waldbesucher berücksichtigen? Die Auswahl des Materials richtet sich nach den örtlichen Bedingungen und Anforderungen des Weges. Im Pfälzerwald gibt es viele Erdwege, die überhaupt keinen Schotter benötigen. Wenn das nötig ist, wird auf unseren Wegen üblicherweise als Wegebaumaterial Schotter der Körnung 0/32 verwendet, der sich i.d.R. gut begehen lässt. An besonders nassen Stellenmuss gröberes Material zum Einsatz kommen, das mit etwas feinerem überdeckt werden kann. Dies geschieht dann in der Regel erst, wenn das Wetter einen guten Wegebau zulässt:nicht zu nass, nicht zu trocken. WanderwegeIm Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Einsiedlerhof (S. 114) wurde festgestellt, dass sich die Umgebung für Radtouren und Wanderungen eignet, das
Potential jedoch noch lange nicht ausgeschöpft sei. Die Wander- und Radwege seien bislangnur rudimentär ausgeschildert und befänden sich in einem schlechten Zustand. Es wurde vorgeschlagen, die Ausschilderung der Rad- und Wanderwege zu verbessern und die Wege – so nötig – zu erneuern bzw. besser zu pflegen. Weiterhin wurde seitens der Bürger vorgeschlagen zu prüfen, ob der Bahnhof Einsiedlerhof zum VRN-Wanderbahnhof ernannt und ihm das entsprechende Prädikat verliehen werden kann (S. 127).Wie stellt sich der Zustand der Wege und der Ausschilderung aus Sicht des Forstamtes dar?Gibt es dazu Bestandserhebungen?Das Forstamt hat die Wirtschaftswege in ihren Karten eingezeichnet. Der Zustand wird vom Revierleiter Jahr für Jahr kontrolliert. Daraus leiten sich die Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten ab. Auch in diesem Jahr werden solche Arbeiten im Wald um den Einsiedlerhof herum durchgeführt werden. Die Ausschreibung ist gerade abgeschlossen. Wer legt die Wanderwege an und ist zuständig für die Anbringung von Markierungen und Wegweisern. Wer pflegt sie? Markierung und Verlauf ausgewiesener Wanderwege werden nach Abstimmung der Vorschläge mit dem Waldeigentümer, hier überwiegend mit dem Forstamt Kaiserslautern, von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Neben dem Pfälzerwaldverein, der auch Wegewarte für die Kontrolle der Markierungen hat, kann dies jede Verbandsgemeinde oder Stadt anstreben. Im Pfälzerwald legen diese Körperschaften das jeweilige Wanderwegekonzept dem Biosphärenreservat, hier dem Besucherlenkungsausschuss vor, der zustimmen muss. Die Stadt Kaiserslautern hat dies m.W. vor kurzem getan. Besteht die Möglichkeit Kontakt mit dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz-Süd aufzunehmen, um zu erörtern, ob der Bahnhof Einsiedlerhof unter der neuen Marke „ROLPH“ zum Wanderbahnhof ernannt werden kann?Dafür ist das Forstamt nicht zuständig. Gibt es Broschüren mit Wanderwegen um den Einsiedlerhof? Wenn nein, wer ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig? Dies müsste die Stadt Kaiserslautern veranlassen – s.o. Für die Stadt-Rallye 2020 haben die Ortsvorsteherin und der Vorstandsvorsitzende des MGVein ca. 7 km langer Rundweg durch den Wald erarbeitet. Besteht die Möglichkeit, den Rundweg dauerhaft zu markieren und zu bewerben?Das Procedere ist das gleiche wie oben beschrieben.
Radwege/Moutainbikepark Pfälzer WaldZu welchem Netz gehören die bereits ausgeschilderten Radwege?Welche sind gemeint? Städtische? Mountainbikepark?Besteht die Möglichkeit geeignete Strecken in den Mountainbikepark Pfälzer Wald aufzunehmen?Zuständig ist hier das Zentrum Pfälzerwald TouristikHauptstraße 3 a66849 Landstuhl – email: info@zentrum-pfaelzerwald.deNaturschutzgebiet Wo verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebietes „Täler und Verlandungszone am Gelterswoog“. Was genau zeichnet das Naturschutzgebiet aus?Das Naturschutzgebiet „Täler und Verlandungszone am Gelterswoog“ liegt in den Gemarkungen Hohenecken und Bann. Karte liegt bei.Wie ist die Rechtstellung des Naturschutzgebietes (Grundlage), ist sie zeitlich befristet oder dauerhaft?Das NSG ist per Rechtsverordnung dauerhaft ausgewiesen. https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7312-195.pdfSchutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Quellbächen und Gräben, Tümpeln, Weihern, Teichen und Verlandungszonen, von Zwischenmooren und Silikat-Kleinseggenriedern, Großseggenriedern, strukturreichen Nass-und Feuchtwiesen oder ihren Brachestadien, von Einzelgebüschen, von Magerrasen im Komplex mit Wiesen mittlerer Standorte, von Erlensumpf-und Erlenbruchwäldern und Bruchgebüschen, Birken-Bruchwäldern und Moorgebüschen, Erlenquellbachwäldern und naturnahen Buchenwäldern-als Standorte von, für diese Lebensräume typischen, seltenen und gefährdeten wildwachsenden Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und als Lebens-, Teillebens-und Rückzugsraum für diese Biotope typischer, seltener und in ihrem Bestand bedrohter wildlebender Tierarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften, außerdem-wegen ihrer besonderen Eigenart, hervorragenden Schönheit und aus wissenschaftlichen Gründen.
Gibt es (weitere) Naturschutzgebiete im Wald des Ortsbezirks Einsiedlerhof?Ein weiteres Naturschutzgebiet bei Einsiedlerhof ist das NSG „Östliche Pfälzer Moorniederung“ – Karte liegt bei.https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/pdf/NSG-7335-202.pdfWildkatzenWo verläuft der Wildkatzenkorridor? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen (Lebensweise, Population, etc)?Der Wildkatzenkorridor verläuft durch die bewaldete Fläche an der Grenze zur Gemarkung Kaiserslautern inmitten des Siedlungsbandes zwischen Kaiserslautern und Kindsbach. Auch hier liegt eine Karte bei.Kann man sich die Bilder der Wildkameras anschauen?Die Fotofallen werden vom BUND betreut. Ansprechpartner ist Herr Karl Heinz Klein, k.klein@abacus-nachhilfe.deRuheforstBei den Bürgerbeteiligungen zum Stadtteilentwicklungskonzept wurde seitens der Bürger vorgetragen, dass in Einsiedlerhof ein Friedhof fehlt. Die Verstorbenen werden z.Z. auf dem Hauptfriedhof Kaiserslautern oder in den umliegenden Ortschaften beerdigt. Wie sind die Voraussetzungen, im Wald einen Ruheforst anzulegen? Die Stadt Kaiserslautern hat einen Ruheforst im Osten der Stadt. Die Anforderungen an die Rahmenbedingungen für einen Ruheforst sind recht hoch, die Ausweisung erfolgt nicht durchdas Forstamt. Für Friedhöfe und Bestattungen ist das Referat Grünflächen der Stadt zuständig. SchießplatzWie ist die Rechtstellung des Schießplatzes? Welche Verträge liegen ihm zugrunde? Wem gehört das Gelände des Schießplatzes? Gibt es Informationen über eine Verlagerung des Schießplatzes?
Die Schießanlage wird militärisch genutzt; der Rod- & Gun-Club gehört ebenfalls zur amerikanischen militärischen Gemeinde. Das Gelände gehört der Bundesrepublik Deutschland und ist den amerikanischen Streitkräften zur Nutzung überlassen. Absichten, die Anlage zu verlagern sind des Forstamt nicht bekannt. Großer BergEs wird angeregt, wieder eine Informationstafel zu den Ausgrabungen bei den Resten der römischen Höhensiedlung aufzustellen und die Sehenswürdigkeit auszuschildern.In Zusammenarbeit mit der GDKE werden am Großen Berg Informationstafeln aufgestellt.Ruine PerleburgEs wird angeregt, die Sehenswürdigkeit auszuschildern.Am Fuße des Perlenbergs steht eine Informationstafel zum Naturwaldreservat Perlenberg mit Beschreibung des Zugangspfades und der Ruine Perlenburg. Für die Antworten: Dr. Ute Fenkner-GiesLeiterin des Forstamtes KaiserslauternKaiserslautern, den 24. Juni 2020