Warum wurde das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet?
Die Einsiedlerhöfer bemühen sich seit Jahrzehnten um die Vergrößerung des Bürgerhauses. Der Wunsch ist stets an der schlechten finanziellen Lage der Stadt Kaiserslautern gescheitert. Mit einem Stadteilentwicklungskonzept besteht die Möglichkeit, Fördergelder beim Land zu beantragen.
Wer hat das Stadtteilentwicklungskonzept erarbeitet?
Das Stadtteilentwicklungskonzept wurde von der Stadt Kaiserslautern in Auftrag gegeben. Mit der Erarbeitung wurde das Büro Stadtgespräch beauftragt.
Bei der Erstellung des ISEK wurden alle Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils eingebunden. Es gab zunächst eine Fragebogenaktion, an der sich jeder beteiligen konnte. Weiterhin wurden mehrere Workshops durchgeführt, zu denen alle Bürger eingeladen wurden. Das Ergebnis des Beteiligungsprozesses stellt einen umfassenden Ideenkatalog mit zahlreichen Projekten dar.
Welche Ideen/Projekte wurde erarbeitet?
Werden alle Projekte/Ideen umgesetzt?
Bei dem ISEK handelt es sich um einen Ideenkatalog. Die Umsetzung der Projekte hängt von vielen Faktoren ab.
Für die größeren Projekte ist eine Voraussetzung, dass der Förderantrag vom Land positiv entschieden wird. Weiterhin spielt eine Rolle, wie sich die Akteure (z.B. Eigentümer, zuständige Entscheidungsgremien, BürgerInnen) verhalten. Das Projekt „Umnutzung des Bahnhofsgebäudes“ ist z.B. aktuell daran gescheitert, dass die DB das Gebäude an einen privaten Käufer veräußert hat und die Stadt z.Z. keine planungsrechtlichen Instrumente hat, um die Gestaltung des Areals zu beeinflussen. Wenn Projekte realisiert werden sollen, müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden und die beteiligten Akteure die Projekte unterstützen.
Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Förderantrages ?
Die ADD hat der Fördermaßnahme mit Schreiben vom 30.09.2020 zugestimmt. Sie geht von einem Förderzeitraum von 12 Jahren, einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren und einem Fördermittelbedarf von 5 Mio. Euro aus.
Als erste Schritte wurden Vorschläge für kleinere Einzelmaßnahmen vom Ortsbeirat in einem Volumen von ca. 50.000 Euro eingereicht. Dabei handelt es sich um:
Ein Zuwendungsantrag ist jedes Jahr zu stellen, die ADD entscheidet jeweils über die beantragten Maßnahmen. Planungskosten für Umbau/Neubau Bürgerhaus wurden während der Haushaltsberatungen auf die Jahre 2021/2022 vorgezogen.
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